Welche Auswirkungen hat es, kein "bekannter" Versender mehr zu sein?
Vorteile als bekannter Versender
- keine Verzögerung durch zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen
- keine Öffnung der Ware zur Überprüfung falls Röntgen beanstandet oder durch Größe oder Material nicht möglich
- Unversehrheit der Verpackung
Nachteile als unbekannter Versender
- externe Dienstleister nehmen für jede Luftfracht eine Gebühr zur Sicherheitsüberprüfung
- hier muss abgewägt werden, ob die Validierung oder die dauernden erhöhten Luftabfertigungsgebühren wirtschaftlich teurer sind
- momentan sind 65000 bekannte Versender in Deutschland registriert, jedoch neu validiert bisher erst 1100 zum momentanen Stand, die Abfertigung dieser restlichen Menge an unsicheren Frachtsendungen wird die Luftfracht in jedem Fall verzögern
Welche Anforderungen bestehen an "bekannte Versender"?
- Sichere Prozesse
- Kontrolle der Schnittstellen
- Lückenlose Dokumentation
- Sicheres Personal
- Ernennung Beauftragter für Sicherheit und Stellvertreter
- Regelmäßige Schulung von Beauftragen für Sicherheit, Stellvertreter und sämtlichen Personen, die Zugang zur identifizierbaren Luftfracht haben
- Sichere Gebäude
- Zutrittskontrollen
- Sicherheitsvorschriften
Was muss ich tun, um "bekannter Versender" zu werden?
- Benennung eines Beauftragen für Sicherheit und Stellvertreter (wir empfehlen hierbei 2 Stellvertreter für den Fall von Krankheit, Urlaub, etc.)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG bestehen müssen, hierbei werden die Mitarbeiter die letzten 10 Jahre komplett durchleuchtet
- Schulung - momentan 35 Stunden
- beides gültig für 5 Jahre
- Klärung, welche Mitarbeiter Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben
- jeder dieser Mitarbeiter muss eine beschäftigungsbezogene Überprüfung statthalten
- Feststellung der Identität der betreffenden Personen (z.B. Personalausweis)
- Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre
- Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung mit Angabe sämtlicher Straffälligkeiten innerhalb der letzten 5 Jahre
- jeder dieser Mitarbeiter muss zusätzlich auch 4 Stunden geschult werden (soll später auf 11 Stunden erhöht werden)
- jeder dieser Mitarbeiter muss eine beschäftigungsbezogene Überprüfung statthalten
- Nicht geschultes Personal darf nur mit begleitender Aufsicht durch eine geschulte Person erfolgen
- Anmeldung / Antragstellung beim LBA inkl. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Momentan sind die Gebührenverordnungen noch nicht verabschiedet (nur Reisekostenersatz für LBA)
- geplant sind Gebühren für die Zertifizierung in Höhe von 5000 bis 15000 Euro
- Vom LBA erhält man ein Muster für das Sicherheitsprogramm, dieses muss ausgearbeitet werden
- Umsetzung der geforderten Maßnahmen im Betrieb
- bauliche Maßnahmen (Schranken, Personensperren, Zugangskontrollen, Videoüberwachungen, ...) zur Sicherstellung, dass nur geschultes Personal Zugang hat)
- Sichere Prozesse
- Lückenlose Dokumentation
- etc.
- Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und Erkennung möglicher Schwachstellen
- Erfolgreiche Absolvierung des Audits (Überprüfung vor Ort im Betrieb durch 2 Inspektoren des LBAs
- Gültigkeit insgesamt 5 Jahre
- Aufnahme in die EU Datenbank der "bekannten Versender"
Bitte beachten Sie, dass die vorhergehende Liste eventuell nicht vollständig ist. Verpflichtend sind natürlich die Vorgaben des LBA!