Allgemeines

Bei der Verlegung sind folgende Punkte zu berücksichtigen.
1. Die Schleife ist symmetrisch zum Schrankenbaum zu verlegen. Beim Festlegen der Schleife ist zu beachten, daß der Schrankenbaum seitlich am Schrankengehäuse befestigt ist.
2. Der Abstand der Überwachungsschleife vor und hinter dem Schrankenbaum sollte min. 800 mm betragen. In speziellen Fällen kann nach Absprache mit dem Werk davon abgewichen werden, wenn ein kleinerer Überwachungsbereich erforderlich ist.
3. Der Abstand vom Schrankengehäuse und vom Baumende sollte ca. 300 mm betragen.
4. Beim Vergießen oder Verlegen ist darauf zu achten, daß die Schleife sich im Betrieb nicht mehr bewegen kann. Alle geometrischen Veränderungen wirken als Induktivitätsänderung, was den Detektor auf Störung setzt.
5. Im Falle von Eisenarmierung sollte darauf geachtet werden, daß ein Mindestabstand von 100 mm besteht. Die Eisenarmierung bringt eine Grundbedämpfung und setzt die Empfindlichkeit des Detektors herab.
6. Zur Kontrolle muß nach der Verlegung der Schleife der Durchgangswiderstand von I 2 Ohm und der Isolationswiderstand gegen Erde mit i 1 MOhm gemessen werden. Sonst liegt ein Defekt an der Schleife vor.
Verlegung in Bitumen/Asphalt
Bei Verlegung in solchem Untergrund muß eine 30 mm tiefe Nute mit der Schleifscheibe geschnitten werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schnitte an den Ecken überlappend sind, so daß an allen Punkten die gleiche Tiefe erreicht wird.
Die Schleife ist dann vorsichtig in die Nut einzubringen und mit einem Holzstück nach unten zu drücken. Die Isolation darf auf keinen Fall beschädigt werden.
Danach wird die Nut mit einer Vergußmasse wieder verschlossen. Die Temperatur der Vergußmasse darf bei der Reaktion 100°C nicht überschreiten.
Als Induktionsschleife sind fertig konfektionierte Kabel mit folgenden Maßen erhältlich.
KAS 1 Schleifenumfang 6 m
KAS 2 Schleifenumfang 12 m
KAS 3 Schleifenumfang 21 m
KAS 4 Schleifenumfang 9 m
KAS 5 Schleifenumfang 15 m
Verlegung unter Verbundsteine
