Leitfaden für die sichere Schranke

Sicherheitskategorien D und E für Schrankenanlagen

Kategorie DKategorie EMindestschutzniveausMotorräder & FahrräderPrüfung & Service
  • Jede kraftbetätigte Schranke benötigt nach DIN EN 12453 eine dem Einsatzort angemessene Absicherung gegen Quetsch- und Stoßgefahren
  • Je nach Steuerungsart und Nutzerkreis genügt Kategorie D (Kraftbegrenzung mit Zusatzeinrichtung) – oder es ist zwingend Kategorie E (berührungslose Absicherung) erforderlich
  • Werden an der Schranke auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, ist unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp Kategorie E Pflicht – ohne Bestandsschutz
  • Bei Kategorie D ist zusätzlich eine regelmäßige Kraftmessung Bestandteil der Pflichtprüfung
  • Wir beraten, rüsten nach und übernehmen die jährliche Prüfung inkl. Kraftmessung im erweiterten Rhein-Main-Gebiet

Leitfaden für die sichere Schranke: Dieser Beitrag zeigt, welche Sicherheitskategorie (D oder E) eine Schrankenanlage je nach Steuerungsart, Nutzerkreis und Zweiradverkehr benötigt, wie die Mindestschutzniveaus nach DIN EN 12453 zusammenhängen, wie die Kraftmessung funktioniert und wo die gesetzlichen Grundlagen liegen.

Warum Schrankenanlagen zusätzlich abgesichert werden müssen

Schranken sind kraftbetätigte Abschlüsse im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig bis 19. Januar 2027, danach abgelöst durch die Maschinenverordnung) und müssen so betrieben werden, dass von ihnen keine Quetsch-, Scher- oder Stoßgefahr für Personen ausgeht. Die einschlägige Produktnorm für kraftbetätigte Tore und Schranken, DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit), schreibt dafür je nach Einsatzsituation eine von mehreren möglichen Schutzkategorien vor. Zwei dieser Kategorien betreffen die allermeisten unserer Schrankenprojekte: Kategorie D und Kategorie E.

Welche Kategorie im Einzelfall zutrifft, hängt von der Steuerungsart (z. B. Totmannbetrieb, Impulssteuerung oder automatischer Ablauf), vom Nutzerkreis (geschulte Personen, öffentlicher Verkehr) und – ganz entscheidend – davon ab, ob am Schließbereich auch Zweiräder vorbeigeführt werden. Eine sorgfältige Einzelfallbewertung ist daher unerlässlich; die folgenden Abschnitte fassen die für die Praxis wichtigsten Zusammenhänge zusammen.

Kategorie D

Kraftbegrenzung mit Zusatzeinrichtung

Der Schrankenbaum darf beim Schließen auf ein Hindernis treffen, die dabei wirkende Kraft ist jedoch eng begrenzt und wird durch eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung – z. B. eine Sicherheits-Lichtschranke oder einen Radarsensor – weiter reduziert.

  • Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb Td max. 0,75 s)
  • Statische Kraft Fs max. 150 N
  • Restkraft nach Gesamtzeit T max. 25 N
  • Regelmäßige Kraftmessung ist Pflichtbestandteil der jährlichen Prüfung
Kategorie E

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung

Die Absicherung ist so bemessen und installiert, dass ein Kontakt des Schrankenbaums mit Personen im Gefahrenbereich von vornherein ausgeschlossen ist – etwa durch eine beidseitige Lichtschranke, einen Laserscanner oder einen entsprechend ausgelegten Radarsensor.

  • Kein zulässiger Kontakt – daher keine Kraftgrenzwerte relevant
  • Pflicht bei Zweiradverkehr, unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp
  • Regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik erforderlich
  • Höheres Schutzniveau als Kategorie D

Mindestschutzniveaus: Wovon die Kategorie abhängt

Welches Schutzniveau im Einzelfall mindestens erforderlich ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuerungsart und Nutzerkreis. Beides fasst DIN EN 12453 in einer Tabelle zusammen, die auch die BVT-Richtlinie Schranken in ihrer Abbildung 16 aufgreift. Zum besseren Verständnis zunächst die vier Steuerungsarten und drei Nutzungstypen, aus denen sich die Tabelle zusammensetzt:

  • Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb, max. 0,5 m/s): Die Bedienperson hält Taster oder Schlüsselschalter durchgehend gedrückt und beobachtet die Schranke währenddessen selbst.
  • Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke: Ein kurzer Steuerimpuls löst den kompletten Öffnungs- oder Schließvorgang aus, die Bedienperson hat dabei Sichtkontakt zur Schranke.
  • Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke: Wie zuvor, jedoch ohne dass die auslösende Person die Schranke währenddessen einsehen kann.
  • Automatiksteuerung: Der Bewegungsablauf läuft ganz ohne manuellen Bedienereingriff ab, z. B. über Schleife, Kennzeichenerkennung oder Zeitsteuerung.
  • Typ 1: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit unwahrscheinlich (z. B. innerhalb eines nicht öffentlich zugänglichen Firmengeländes)
  • Typ 2: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit wahrscheinlich (z. B. nicht umzäuntes Firmengelände)
  • Typ 3: nicht unterwiesene Bedienpersonen (z. B. öffentlicher Bereich)
  • Zusätzliche Sondernutzung Zweiradfahrer: eigene Spalte, gilt zusätzlich zu Typ 1/2/3, sobald Motorräder oder Fahrräder die Schranke passieren
SteuerungsartTyp 1Typ 2Typ 3Zweiradfahrer
Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmann, max. 0,5 m/s)ABnicht möglichnicht möglich
Impulssteuerung mit Sicht zur SchrankeC und D oder EC oder EC oder EE
Impulssteuerung ohne Sicht zur SchrankeC und D oder EC und D oder EC oder EE
AutomatiksteuerungC und D oder EC und D oder EC und D oder EE

A Steuertaster ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb) · B Steuerung ohne Selbsthaltung mit Schlüsselschalter o. ä. (Totmannbetrieb) · C Zusatzeinrichtung zur Verringerung der Kontaktgefahr mit dem bewegten Schrankenbaum · D Kraftbegrenzung · E Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (z. B. Laserscanner, Lichtschranke, Radar). Eigene, vereinfachte Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12453 Tabelle 1, wie sie die BVT-Richtlinie Schranken (Abbildung 16) zusammenfasst – ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung vor Ort.

Motorräder und Fahrräder: Kategorie E ist Pflicht – ohne Ausnahme

Werden an einer Schrankenanlage auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, schreibt die Mindestschutzniveau-Systematik unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp zwingend Kategorie E vor – in der Tabelle oben die einzige Spalte, in der praktisch immer "E" steht. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn:

  • Zweiräder die Schranke lediglich passieren, ohne selbst geöffnet zu werden,
  • keine echte bauliche Trennung zwischen Zweirad- und Kfz-Spur besteht,
  • die Anlage bislang mit Kategorie D betrieben wurde.

Es gibt hierfür keinen Bestandsschutz: Eine bestehende Kategorie-D-Absicherung reicht an Standorten mit Zweiradverkehr nicht aus und muss auf Kategorie E nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist.

Kraftmessung und jährliche Prüfung

Unabhängig von der Schutzkategorie schreibt die ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore") mindestens eine jährliche Prüfung kraftbetätigter Tore und Schranken vor. Bei Anlagen der Kategorie D gehört dazu zwingend eine Kraftmessung, mit der überprüft wird, ob die zulässigen Grenzwerte (Fd, Fs, Restkraft) noch eingehalten werden – Federn, Dämpfung und Antrieb verändern sich mit der Zeit und können die Werte unbemerkt verschieben. Bei Kategorie E steht die regelmäßige Funktionsprüfung der berührungslosen Sensorik im Vordergrund.

Kraft-Zeit-Verlauf bei Kategorie D (schematisch) ≤400N (Fd) ≤150N (Fs) ≤25N (Rest) Td ≤ 0,75 s Tt ≤ 5,0 s Kraft (N) Zeit (s)
Eigene, vereinfachte Darstellung des Kraft-Zeit-Verlaufs beim Auftreffen des Schrankenbaums auf ein Hindernis (Kategorie D nach DIN EN 12453) – schematisch, keine Messkurve. Die Kraftmessung bei der jährlichen Prüfung stellt sicher, dass diese Grenzwerte an der realen Anlage eingehalten werden.

Prüfung, Wartung oder Nachrüstung gewünscht?

Nennen Sie uns einfach Ihre Postleitzahl – herstellerunabhängige Prüfungen, Kraftmessungen, Wartungen und Nachrüstungen auf Kategorie E bieten wir im erweiterten Rhein-Main-Gebiet (100 km um Frankfurt am Main) an. Details zu unserem Wartungsangebot finden Sie unter Wartung, Montage & Service.

Rechtliche Grundlage

Dieser Artikel fasst die für die Praxis wichtigsten Punkte zusammen und ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung. Grundlage sind insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Bauproduktenverordnung, die Normen DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken), DIN EN 13241 (Torproduktnorm) und DIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen) sowie die ASR A1.7. Eine ausführliche Einordnung der Mindestschutzniveaus veröffentlicht der Fachverband BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e. V. in seiner Richtlinie „BVT-Richtlinie Schranken" (3. Auflage, Mai 2024); die vollständige Richtlinie ist direkt beim Herausgeber unter www.bvt-tore.de erhältlich.

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