Sicherheitskategorien C, D und E für Schrankenanlagen
- Jede kraftbetätigte Schranke benötigt nach DIN EN 12453 eine dem Einsatzort angemessene Absicherung gegen Quetsch- und Stoßgefahren
- Je nach Steuerungsart und Nutzerkreis genügt Kategorie C (Kraftbegrenzung) allein, ist zusätzlich Kategorie D (Zusatzeinrichtung, z. B. Lichtschranke oder Radar) erforderlich – oder es ist zwingend Kategorie E (berührungslose Absicherung) vorgeschrieben
- Werden an der Schranke auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, ist unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp Kategorie E Pflicht – ohne Bestandsschutz
- Bei Kategorie C sind eine regelmäßige Kraftmessung sowie die Prüfung der Reversierfunktion Bestandteil der Pflichtprüfung
- Wir beraten, rüsten nach und übernehmen die jährliche Prüfung inkl. Kraftmessung im erweiterten Rhein-Main-Gebiet
Leitfaden für die sichere Schranke: Dieser Beitrag zeigt, welche Sicherheitskategorie (C, C+D oder E) eine Schrankenanlage je nach Steuerungsart, Nutzerkreis und Zweiradverkehr benötigt, wie die Mindestschutzniveaus nach DIN EN 12453 zusammenhängen, wie die Kraftmessung funktioniert und wo die gesetzlichen Grundlagen liegen.
Warum Schrankenanlagen zusätzlich abgesichert werden müssen
Schranken sind kraftbetätigte Abschlüsse im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig bis 19. Januar 2027, danach abgelöst durch die Maschinenverordnung) und müssen so betrieben werden, dass von ihnen keine Quetsch-, Scher- oder Stoßgefahr für Personen ausgeht. Die einschlägige Produktnorm für kraftbetätigte Tore und Schranken, DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit), schreibt dafür je nach Einsatzsituation eine von mehreren möglichen Schutzkategorien vor. Zwei Schutzprinzipien betreffen die allermeisten unserer Schrankenprojekte: die Kraftbegrenzung (Kategorie C) – häufig in Kombination mit einer Zusatzeinrichtung (Kategorie D) – sowie die berührungslose Absicherung (Kategorie E).
Welche Kategorie im Einzelfall zutrifft, hängt von der Steuerungsart (z. B. Totmannbetrieb, Impulssteuerung oder automatischer Ablauf), vom Nutzerkreis (geschulte Personen, öffentlicher Verkehr) und – ganz entscheidend – davon ab, ob am Schließbereich auch Zweiräder vorbeigeführt werden. Eine sorgfältige Einzelfallbewertung ist daher unerlässlich; die folgenden Abschnitte fassen die für die Praxis wichtigsten Zusammenhänge zusammen.
Kraftbegrenzung (C) mit Zusatzeinrichtung (D)
Der Schrankenbaum darf beim Schließen auf ein Hindernis treffen: Die dabei wirkende Kraft wird durch eine Kraftbegrenzung (Kategorie C) – z. B. eine Sicherheitskontaktleiste mit Reversierfunktion – eng begrenzt. Je nach Steuerungsart und Nutzerkreis ist zusätzlich eine Zusatzeinrichtung (Kategorie D) vorgeschrieben, etwa eine Sicherheits-Lichtschranke oder ein Radarsensor, die die Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes weiter verringert.
- Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb Td max. 0,75 s)
- Statische Kraft Fs max. 150 N
- Restkraft nach Gesamtzeit T max. 25 N
- Regelmäßige Kraftmessung und Prüfung der Reversierfunktion sind Pflichtbestandteil der jährlichen Prüfung (Kategorie C)
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
Die Absicherung ist so bemessen und installiert, dass ein Kontakt des Schrankenbaums mit Personen im Gefahrenbereich von vornherein ausgeschlossen ist – etwa durch eine beidseitige Lichtschranke, einen Laserscanner oder einen entsprechend ausgelegten Radarsensor.
- Kein zulässiger Kontakt – daher keine Kraftgrenzwerte relevant
- Pflicht bei Zweiradverkehr, unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp
- Regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik erforderlich
- Höheres Schutzniveau als Kategorie D
Mindestschutzniveaus: Wovon die Kategorie abhängt
Welches Schutzniveau im Einzelfall mindestens erforderlich ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuerungsart und Nutzerkreis. Beides fasst DIN EN 12453 in einer Tabelle zusammen, die auch die BVT-Richtlinie Schranken in ihrer Abbildung 16 aufgreift. Zum besseren Verständnis zunächst die vier Steuerungsarten und drei Nutzungstypen, aus denen sich die Tabelle zusammensetzt:
- Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb, max. 0,5 m/s): Die Bedienperson hält Taster oder Schlüsselschalter durchgehend gedrückt und beobachtet die Schranke währenddessen selbst.
- Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke: Ein kurzer Steuerimpuls löst den kompletten Öffnungs- oder Schließvorgang aus, die Bedienperson hat dabei Sichtkontakt zur Schranke.
- Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke: Wie zuvor, jedoch ohne dass die auslösende Person die Schranke währenddessen einsehen kann.
- Automatiksteuerung: Der Bewegungsablauf läuft ganz ohne manuellen Bedienereingriff ab, z. B. über Schleife, Kennzeichenerkennung oder Zeitsteuerung.
- Typ 1: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit unwahrscheinlich (z. B. innerhalb eines nicht öffentlich zugänglichen Firmengeländes)
- Typ 2: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit wahrscheinlich (z. B. nicht umzäuntes Firmengelände)
- Typ 3: nicht unterwiesene Bedienpersonen (z. B. öffentlicher Bereich)
- Zusätzliche Sondernutzung Zweiradfahrer: eigene Spalte, gilt zusätzlich zu Typ 1/2/3, sobald Motorräder oder Fahrräder die Schranke passieren
| Steuerungsart | Typ 1 | Typ 2 | Typ 3 | Zweiradfahrer |
|---|---|---|---|---|
| Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmann, max. 0,5 m/s) | A | B | nicht möglich | nicht möglich |
| Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke | C oder E | C oder E | C und D oder E | E |
| Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke | C oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
| Automatiksteuerung | C und D oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
A Steuertaster ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb) · B Steuerung ohne Selbsthaltung mit Schlüsselschalter o. ä. (Totmannbetrieb) · C Kraftbegrenzung · D Zusatzeinrichtung zur Verringerung der Kontaktgefahr mit dem bewegten Schrankenbaum · E Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (z. B. Laserscanner, Lichtschranke, Radar). Eigene, vereinfachte Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12453 Tabelle 1, wie sie die BVT-Richtlinie Schranken (Abbildung 16) zusammenfasst – ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung vor Ort.
Motorräder und Fahrräder: Kategorie E ist Pflicht – ohne Ausnahme
Werden an einer Schrankenanlage auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, schreibt die Mindestschutzniveau-Systematik unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp zwingend Kategorie E vor – in der Tabelle oben die einzige Spalte, in der praktisch immer "E" steht. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn:
- Zweiräder die Schranke lediglich passieren, ohne selbst geöffnet zu werden,
- keine echte bauliche Trennung zwischen Zweirad- und Kfz-Spur besteht,
- die Anlage bislang mit Kategorie D betrieben wurde.
Es gibt hierfür keinen Bestandsschutz: Eine bestehende Kategorie-C/D-Absicherung reicht an Standorten mit Zweiradverkehr nicht aus und muss auf Kategorie E nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist.
Kraftmessung und jährliche Prüfung
Unabhängig von der Schutzkategorie schreibt die ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore") mindestens eine jährliche Prüfung kraftbetätigter Tore und Schranken vor. Bei Anlagen der Kategorie C (Kraftbegrenzung, häufig in Kombination mit Kategorie D) gehören dazu zwingend eine Kraftmessung, mit der überprüft wird, ob die zulässigen Grenzwerte (Fd, Fs, Restkraft) noch eingehalten werden, sowie die Prüfung der Reversierfunktion der eingesetzten Sicherheitseinrichtung (z. B. Sicherheitskontaktleiste) – Federn, Dämpfung und Antrieb verändern sich mit der Zeit und können die Werte unbemerkt verschieben. Bei Kategorie E steht die regelmäßige Funktionsprüfung der berührungslosen Sensorik im Vordergrund.
Prüfung, Wartung oder Nachrüstung gewünscht?
Herstellerunabhängige Prüfungen, Kraftmessungen, Wartungen und Nachrüstungen auf Kategorie E bieten wir im erweiterten Rhein-Main-Gebiet (100 km um Frankfurt am Main) an. Details zu unserem Wartungsangebot finden Sie unter Wartung, Montage & Service. Pflichten, Ablauf der jährlichen UVV-Prüfung und die Umrüstung alter Schranken fassen wir im Leitfaden Wartung und UVV-Prüfung von Schrankenanlagen zusammen.
Häufige Fragen
Gilt für ältere Schrankenanlagen ein Bestandsschutz?
Nein: Da es sich um sicherheitsrelevante Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt, existiert kein Bestandsschutz – unabhängig vom Errichtungsjahr muss jede Schranke dem aktuell geforderten Schutzniveau entsprechen.
Können ältere Schrankenanlagen mit Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden?
Das kommt auf die vorhandene Steuerung an: Sie muss bereits eine Reversierfunktion sowie eine Kraftbegrenzung (Kategorie C) beherrschen und idealerweise einen Test-Ein-/Ausgang für externe Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitslichtschranke, Radar oder Laserscanner besitzen, über den diese vor jeder gefährlichen Bewegung automatisch angesteuert und geprüft werden. Ist das der Fall, lässt sich in aller Regel nachrüsten – wir prüfen das gerne an Ihrer konkreten Anlage.
Genügt ein Warn- oder Verbotsschild, wenn Fußgänger einen eigenen Gehweg neben der Schranke haben?
Nein. Sobald an der Anlage die Möglichkeit besteht, dass eine Person – etwa hinter einem einfahrenden Fahrzeug – in den Gefahrenbereich gerät oder die Schranke von außen, etwa über einen angrenzenden Gehweg, erreicht werden kann, ist eine berührungslose Schutzeinrichtung zwingend erforderlich. Beschilderung ersetzt keine technische Absicherung.
Worin unterscheiden sich Kategorie D und Kategorie E konkret?
Kategorie D lässt einen Kontakt des Schrankenbaums mit einem Hindernis grundsätzlich noch zu und begrenzt lediglich die dabei wirkende Kraft (Kategorie C); eine Zusatzeinrichtung macht den Kontakt zudem unwahrscheinlicher. Kategorie E schließt einen Kontakt dagegen von vornherein technisch aus – das höhere der beiden Schutzniveaus, das etwa bei Zweiradverkehr immer vorgeschrieben ist.
Muss ich meine Schranke nachrüsten, wenn auch Fahrräder oder Motorräder passieren?
Ja, ausnahmslos: An einer solchen Anlage ist immer Kategorie E vorgeschrieben, unabhängig davon, welche Kategorie bislang verbaut war – ohne Bestandsschutz (siehe dazu auch den Abschnitt zu Motorrädern und Fahrrädern oben).
In welchem Turnus muss die Kraftmessung wiederholt werden?
Mindestens jährlich, im Rahmen der nach ASR A1.7 vorgeschriebenen Prüfung kraftbetätigter Schranken – bei den Kategorien C/D gehört dazu neben der Kraftmessung auch die Prüfung der Reversierfunktion.
Rechtliche Grundlage
Dieser Artikel fasst die für die Praxis wichtigsten Punkte zusammen und ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung. Grundlage sind insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Bauproduktenverordnung, die Normen DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken), DIN EN 13241 (Torproduktnorm) und DIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen) sowie die ASR A1.7. Eine ausführliche Einordnung der Mindestschutzniveaus veröffentlicht der Fachverband BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e. V. in seiner Richtlinie „BVT-Richtlinie Schranken" (3. Auflage, Mai 2024); die vollständige Richtlinie ist direkt beim Herausgeber unter www.bvt-tore.de erhältlich.
- Sicherheitskategorien
- Kategorie C
- Kategorie D
- Kategorie E
- DIN EN 12453
- Mindestschutzniveaus
- Kraftmessung
- Reversierung
- Zweiradschutz
- ASR A1.7
Fragen zu Sicherheitskategorien, Kraftmessung oder Nachrüstung?
Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail und unterstützen bei Risikobewertung, Auswahl, Nachrüstung und der jährlichen Pflichtprüfung.