Wartung und UVV-Prüfung von Schrankenanlagen
- Kraftbetätigte Schranken müssen nach ASR A1.7 mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf den sicheren Zustand geprüft werden – inklusive Schließkraftmessung und Eintrag im Prüfbuch
- Der Betreiber haftet für Personen- und Sachschäden – privat wie gewerblich, ohne Bestandsschutz für ältere Anlagen
- Welche Sicherheitseinrichtung erforderlich ist, richtet sich nach Sicherheitskategorie C, D oder E; bei Motorrädern und Fahrrädern ist Kategorie E Pflicht
- Alte Magnetic-Schranken (MBE, MSE, MSV, MIB, MTS) erfüllen die heutigen Anforderungen oft nicht mehr – wir übernehmen den Austausch gegen aktuelle Magnetic.Access Modelle, meist auf dem vorhandenen Fundament
- Herstellerunabhängige Prüfung, Wartung und Nachrüstung im erweiterten Rhein-Main-Gebiet (100 km um Frankfurt am Main)
Leitfaden für Betreiber: Dieser Beitrag bündelt, was Betreiber von Schrankenanlagen zur jährlichen UVV-Prüfung nach ASR A1.7 wissen müssen: Pflichten und Haftung, Ablauf und Umfang der Prüfung samt Kraftmessung, die Sicherheitskategorien C, D und E, den Austausch und die Nachrüstung älterer Anlagen – inklusive Tabelle „altes Modell – passender Nachfolger“ – sowie unser Wartungsangebot.
Pflicht, Haftung und Bestandsschutz
Als Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren – dazu zählen auch Schrankenanlagen – sind Sie in gewerblichen wie in privaten Bereichen gemäß ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“) verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Anlage durch einen Sachkundigen inklusive Schließkraftmessung vornehmen zu lassen. Die Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren, um im Bedarfsfall eingesehen werden zu können. In der Praxis wird diese Prüfung häufig als „UVV-Prüfung“ bezeichnet, nach den Unfallverhütungsvorschriften bzw. der ASR A1.7.
- Haftung: Bei nicht ordnungsgemäßer Überprüfung haftet der Betreiber – privat wie gewerblich – in vollem Umfang für Personen- und Sachschäden.
- Privat wie gewerblich: Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Einsatz.
- Kein Bestandsschutz: Im gewerblichen Bereich sind alle kraftbetätigten Anlagen auf aktuellem Sicherheitsstand zu halten, unabhängig vom Errichtungsjahr. Im privaten Bereich ist ein Bestandsschutz umstritten – auf der sicheren Seite sind Sie mit einer regelmäßigen Wartung samt Sicherheitsüberprüfung.
Was wird bei der jährlichen Prüfung geprüft?
Alle Schrankenanlagen müssen beim Auftreffen auf ein Hindernis bestimmte Aufschlagkräfte einhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird jährlich per Schließkraftmessung überprüft und im Prüfbuch dokumentiert; die Messdiagramme gehören zur Dokumentation.
- Kraftmessung (Kategorie C): Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb Td max. 0,75 s), statische Kraft Fs max. 150 N, Restkraft nach Gesamtzeit max. 25 N – Federn, Dämpfung und Antrieb verändern sich mit der Zeit und können die Werte unbemerkt verschieben.
- Reversierfunktion: Bei Kategorie C/D wird zusätzlich die Reversierfunktion der Sicherheitseinrichtung (z. B. Sicherheitskontaktleiste) geprüft.
- Berührungslose Sensorik (Kategorie E): Hier steht die regelmäßige Funktionsprüfung von Laserscanner, Lichtschranke bzw. Radarsensor im Vordergrund.
- Induktionsschleifen: Durch unsere Induktionsschleifenmessungen erkennen wir frühzeitig, ob Schleifen erneuert werden müssen – das minimiert die Stillstandszeit der Anlage.
- Dokumentation: Prüfbuch und Messdiagramme als Nachweis für den Betreiber.
Sicherheitskategorien C, D und E im Überblick
Unabhängig von der jährlichen Prüfung bestimmt die Einsatzsituation, welche Absicherung eine Schranke überhaupt benötigt. Jede kraftbetätigte Schranke benötigt nach DIN EN 12453 eine dem Einsatzort angemessene Absicherung gegen Quetsch- und Stoßgefahren; je nach Steuerungsart und Nutzerkreis genügt Kategorie C (Kraftbegrenzung) allein, ist zusätzlich Kategorie D (Zusatzeinrichtung) erforderlich – oder es ist zwingend Kategorie E (berührungslose Absicherung) vorgeschrieben. Die ausführliche Fassung mit allen Hintergründen finden Sie im Leitfaden Sicherheitskategorien C, D und E für Schrankenanlagen.
Kraftbegrenzung (C) mit Zusatzeinrichtung (D)
Der Schrankenbaum darf beim Schließen auf ein Hindernis treffen: Die dabei wirkende Kraft wird durch eine Kraftbegrenzung (Kategorie C) – z. B. eine Sicherheitskontaktleiste mit Reversierfunktion – eng begrenzt. Je nach Steuerungsart und Nutzerkreis ist zusätzlich eine Zusatzeinrichtung (Kategorie D) vorgeschrieben, etwa eine Sicherheits-Lichtschranke oder ein Radarsensor, die die Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes weiter verringert.
- Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb Td max. 0,75 s)
- Statische Kraft Fs max. 150 N
- Restkraft nach Gesamtzeit T max. 25 N
- Regelmäßige Kraftmessung und Prüfung der Reversierfunktion sind Pflichtbestandteil der jährlichen Prüfung (Kategorie C)
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
Die Absicherung ist so bemessen und installiert, dass ein Kontakt des Schrankenbaums mit Personen im Gefahrenbereich von vornherein ausgeschlossen ist – etwa durch eine beidseitige Lichtschranke, einen Laserscanner oder einen entsprechend ausgelegten Radarsensor.
- Kein zulässiger Kontakt – daher keine Kraftgrenzwerte relevant
- Pflicht bei Zweiradverkehr, unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp
- Regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik erforderlich
- Höheres Schutzniveau als Kategorie D
Mindestschutzniveaus: Wovon die Kategorie abhängt
Welches Schutzniveau im Einzelfall mindestens erforderlich ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuerungsart und Nutzerkreis. Beides fasst DIN EN 12453 in einer Tabelle zusammen, die auch die BVT-Richtlinie Schranken in ihrer Abbildung 16 aufgreift. Zum besseren Verständnis zunächst die vier Steuerungsarten und drei Nutzungstypen, aus denen sich die Tabelle zusammensetzt:
- Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb, max. 0,5 m/s): Die Bedienperson hält Taster oder Schlüsselschalter durchgehend gedrückt und beobachtet die Schranke währenddessen selbst.
- Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke: Ein kurzer Steuerimpuls löst den kompletten Öffnungs- oder Schließvorgang aus, die Bedienperson hat dabei Sichtkontakt zur Schranke.
- Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke: Wie zuvor, jedoch ohne dass die auslösende Person die Schranke währenddessen einsehen kann.
- Automatiksteuerung: Der Bewegungsablauf läuft ganz ohne manuellen Bedienereingriff ab, z. B. über Schleife, Kennzeichenerkennung oder Zeitsteuerung.
- Typ 1: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit unwahrscheinlich (z. B. innerhalb eines nicht öffentlich zugänglichen Firmengeländes)
- Typ 2: unterwiesene Bedienpersonen, Anwesenheit der Öffentlichkeit wahrscheinlich (z. B. nicht umzäuntes Firmengelände)
- Typ 3: nicht unterwiesene Bedienpersonen (z. B. öffentlicher Bereich)
- Zusätzliche Sondernutzung Zweiradfahrer: eigene Spalte, gilt zusätzlich zu Typ 1/2/3, sobald Motorräder oder Fahrräder die Schranke passieren
| Steuerungsart | Typ 1 | Typ 2 | Typ 3 | Zweiradfahrer |
|---|---|---|---|---|
| Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmann, max. 0,5 m/s) | A | B | nicht möglich | nicht möglich |
| Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke | C oder E | C oder E | C und D oder E | E |
| Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke | C oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
| Automatiksteuerung | C und D oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
A Steuertaster ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb) · B Steuerung ohne Selbsthaltung mit Schlüsselschalter o. ä. (Totmannbetrieb) · C Kraftbegrenzung · D Zusatzeinrichtung zur Verringerung der Kontaktgefahr mit dem bewegten Schrankenbaum · E Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (z. B. Laserscanner, Lichtschranke, Radar). Eigene, vereinfachte Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12453 Tabelle 1, wie sie die BVT-Richtlinie Schranken (Abbildung 16) zusammenfasst – ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung vor Ort.
Motorräder und Fahrräder: Kategorie E ist Pflicht – ohne Ausnahme
Werden an einer Schrankenanlage auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, schreibt die Mindestschutzniveau-Systematik unabhängig von Steuerungsart und Nutzertyp zwingend Kategorie E vor – in der Tabelle oben die einzige Spalte, in der praktisch immer "E" steht. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn:
- Zweiräder die Schranke lediglich passieren, ohne selbst geöffnet zu werden,
- keine echte bauliche Trennung zwischen Zweirad- und Kfz-Spur besteht,
- die Anlage bislang mit Kategorie D betrieben wurde.
Es gibt hierfür keinen Bestandsschutz: Eine bestehende Kategorie-C/D-Absicherung reicht an Standorten mit Zweiradverkehr nicht aus und muss auf Kategorie E nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist.
Umrüstung, Nachrüstung und Ersatz alter Schrankenanlagen
Viele ältere Schrankenanlagen – eigene alte Magnetic-Baureihen ebenso wie Fremdfabrikate – sind heute noch in Betrieb. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. ASR A1.7 besteht bei solchen Altanlagen häufig Nachrüst- oder Austauschbedarf, etwa weil die heute vorgeschriebenen Aufschlagkräfte nicht mehr eingehalten werden oder erforderliche Sicherheitseinrichtungen zum Schutz von Personen im Schwenkbereich fehlen.
Wir übernehmen den Austausch komplett aus einer Hand: meist unter Übernahme vorhandener Bedienelemente (Taster, Funkempfänger, Schleifendetektoren) und in der Regel ohne Fundamentarbeiten, sofern die neue Schranke auf dem vorhandenen Fundament montiert werden kann. Auch Austausch und Modernisierung herstellerfremder Anlagen sind möglich – inklusive Integration vorhandener Fundamente, Verkabelung, Zutrittskontrollen und Sicherheitseinrichtungen.
Welches aktuelle Modell passt zu meiner alten Schranke?
Als grobe Orientierung anhand der bisherigen Sperrbreite – die konkrete Empfehlung geben wir nach kurzer Vor-Ort-Begutachtung oder anhand von Fotos, da auch Zyklenzahl und Einbausituation eine Rolle spielen:
| Altes Modell | Sperrbreite | Passender Nachfolger |
|---|---|---|
| MBE35 / MSE 3 / MSV 3 (abgekündigt) | bis 3,5 m | Magnetic.Access (bzw. Access Pro) |
| MBE50 / MSE 5 / MSV 5 (abgekündigt) | bis 5,0 m | Magnetic.Access L (bzw. Access Pro L) |
| MIB30 (abgekündigt) | bis 3,5 m | Magnetic.Access Pro 3,5 (vergleichbare Geschwindigkeit) |
| MIB40 (abgekündigt) | bis 6,0 m | Magnetic.Access Pro L |
| MTS6 (abgekündigt) | bis 8,0 m | Magnetic.Access XL2 |
| MTS8 (abgekündigt) | bis 10,0 m | Magnetic.Access XXL |
Wichtiger Sicherheitshinweis zu MBE35/MSE 3/MSV 3, MBE50/MSE 5/MSV 5 und MIB30/MIB40
Für die Baureihen MBE35/MSE 3/MSV 3 und MBE50/MSE 5/MSV 5 sind keine Ersatzteile mehr verfügbar (allenfalls noch vereinzelte Restbestände). Auch für die MIB-Serie (MIB30/MIB40) gibt es mittlerweile größtenteils keine Ersatzteile mehr – hier sind ebenfalls nur noch Restbestände vorhanden. Zudem erfüllen diese älteren Schranken die Anforderungen des sicheren Schrankenbetriebs nicht mehr – ein Austausch gegen ein aktuelles Magnetic.Access Modell ist hier dringend anzuraten, nicht nur aus Ersatzteilgründen, sondern auch aus Sicherheitssicht.
Die Access Pro Modelle bieten gegenüber den Basismodellen höhere Zyklenzahlen und kürzere Öffnungs-/Schließzeiten – empfehlenswert bei stark frequentierten Zufahrten, wie sie z. B. die frühere MIB-Serie adressierte. Technische Detailinformationen zu den abgekündigten Baureihen finden Sie unter Auslaufmodelle sowie unter normkonformer Austausch. Das passende Nachfolgemodell ermitteln Sie auch mit dem Schranken-Konfigurator.
Wartung, Wartungsvertrag und Service
Die jährliche Prüfung ist grundsätzlich im Zuge unserer Wartungen enthalten. Die Wartung erhöht zusätzlich die Lebensdauer der Anlage und beugt größeren Reparaturen aufgrund von Motorschäden oder Ähnlichem vor. Wir bieten Wartung auf Abruf ebenso wie Wartungsverträge an: Bei einem Wartungsvertrag kümmern wir uns um Terminierung und zeitnahe Erledigung, Wartungskunden werden zeitlich bevorzugt behandelt und erhalten Zugriff auf unsere telefonische Technik-Hotline (ohne Wartungsvertrag ist der Support ausschließlich per E-Mail möglich).
- Eigene Reparaturabteilung und großes Ersatzteilsortiment für nahezu alle Schrankenanlagen der Firma Magnetic Autocontrol – die gängigsten Teile haben wir bei einer Wartung immer dabei
- Herstellerunabhängig: Wir warten und reparieren bei Bedarf auch ausgewählte andere Fabrikate
- Details zu Schiebetoren, versenkbaren Pollern und weiteren Produkten finden Sie unter Wartung, Montage & Service sowie unter Service & Wartung
Prüfung, Wartung oder Umrüstung gewünscht?
Herstellerunabhängige Prüfungen, Kraftmessungen, Wartungen, Nachrüstungen und Umrüstungen bieten wir im erweiterten Rhein-Main-Gebiet (100 km um Frankfurt am Main) an – unter anderem in Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Frankfurt, Aschaffenburg, Würzburg, Fulda, Gießen, Marburg, Hanau, Gelnhausen, Offenbach, Bad Homburg, Dieburg, Friedberg und Langen.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Schrankenanlage geprüft werden?
Kraftbetätigte Tore, Schranken und Drehkreuze müssen mindestens einmal jährlich von Sachkundigen auf den sicheren Zustand hin überprüft werden. Je nach Nutzungsintensität empfehlen die Hersteller teilweise andere Wartungshäufigkeiten (zum Beispiel halbjährlich).
Gibt es eine Verpflichtung zur Prüfung und Wartung?
Als Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren – auch Schrankenanlagen – sind Sie in gewerblichen und privaten Bereichen gemäß ASR A1.7 verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung durch einen Sachkundigen inklusive Schließkraftmessung vornehmen zu lassen. Die Prüfung muss in einem Prüfbuch hinterlegt werden, damit sie im Bedarfsfall eingesehen werden kann. Die Wartung selbst ist zum Werterhalt der Anlage sehr empfehlenswert.
Gelten für den privaten Einsatz geringere Anforderungen?
Nein. Der Gesetzgeber macht bei kraftbetätigten Schrankenanlagen, versenkbaren Pollern und Toren keinen Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Einsatz.
Gibt es Bestandsschutz für ältere Schrankenanlagen?
Im gewerblichen Bereich sind nach ASR A1.7 alle kraftbetätigten Anlagen auf aktuellem Sicherheitsstand zu halten – es besteht kein Bestandsschutz, unabhängig vom Errichtungsjahr. Im privaten Bereich ist ein Bestandsschutz umstritten; auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie auch dort eine Wartung mit Sicherheitsüberprüfung durchführen lassen.
Wer haftet bei Personen- und Sachschäden?
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anlage die notwendigen Sicherheitsanforderungen einhält. Bei nicht ordnungsgemäßer Überprüfung (Nachweis über das Prüfbuch bzw. Wartungshandbuch) haftet der Betreiber – privat wie gewerblich – für Personen- und Sachschäden.
In welchem Turnus muss die Kraftmessung wiederholt werden?
Mindestens jährlich, im Rahmen der nach ASR A1.7 vorgeschriebenen Prüfung kraftbetätigter Schranken – bei den Kategorien C/D gehört dazu neben der Kraftmessung auch die Prüfung der Reversierfunktion.
Muss ich meine Schranke nachrüsten, wenn auch Fahrräder oder Motorräder passieren?
Ja, ausnahmslos: An einer solchen Anlage ist immer Kategorie E vorgeschrieben, unabhängig davon, welche Kategorie bislang verbaut war – ohne Bestandsschutz.
Können ältere Schrankenanlagen mit Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden?
Das kommt auf die vorhandene Steuerung an: Sie muss bereits eine Reversierfunktion sowie eine Kraftbegrenzung (Kategorie C) beherrschen und idealerweise einen Test-Ein-/Ausgang für externe Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitslichtschranke, Radar oder Laserscanner besitzen, über den diese vor jeder gefährlichen Bewegung automatisch angesteuert und geprüft werden. Ist das der Fall, lässt sich in aller Regel nachrüsten – wir prüfen das gerne an Ihrer konkreten Anlage.
Genügt ein Warn- oder Verbotsschild, wenn Fußgänger einen eigenen Gehweg neben der Schranke haben?
Nein. Sobald an der Anlage die Möglichkeit besteht, dass eine Person – etwa hinter einem einfahrenden Fahrzeug – in den Gefahrenbereich gerät oder die Schranke von außen, etwa über einen angrenzenden Gehweg, erreicht werden kann, ist eine berührungslose Schutzeinrichtung zwingend erforderlich. Beschilderung ersetzt keine technische Absicherung.
Welches aktuelle Modell passt zu meiner alten Schranke?
Als grobe Orientierung dient die bisherige Sperrbreite: MBE35 / MSE 3 / MSV 3 (bis 3,5 m) → Magnetic.Access bzw. Access Pro; MBE50 / MSE 5 / MSV 5 (bis 5,0 m) → Magnetic.Access L bzw. Access Pro L; MIB30 (bis 3,5 m) → Access Pro 3,5; MIB40 (bis 6,0 m) → Access Pro L; MTS6 (bis 8,0 m) → Access XL2; MTS8 (bis 10,0 m) → Access XXL. Die konkrete Empfehlung geben wir nach kurzer Vor-Ort-Begutachtung oder anhand von Fotos, da auch Zyklenzahl und Einbausituation eine Rolle spielen.
Muss ich beim Austausch mit Fundamentarbeiten rechnen?
In der Regel nicht: Bei baugleichem oder ähnlichem Anschlussmaß lässt sich die neue Schranke meist auf dem vorhandenen Fundament montieren, und vorhandene Bedienelemente können häufig übernommen werden.
Was passiert mit meinen vorhandenen Bedienelementen?
Handsender, Taster, Schleifendetektoren und andere kompatible Komponenten übernehmen wir nach Möglichkeit in die neue Anlage – das spart Kosten und Ausfallzeit.
Rechtliche Grundlage
Dieser Artikel fasst die für die Praxis wichtigsten Punkte zusammen und ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung. Grundlage sind insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig bis 19. Januar 2027, danach abgelöst durch die Maschinenverordnung), die Normen DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken), DIN EN 13241 (Torproduktnorm) und DIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen) sowie die ASR A1.7. Eine ausführliche Einordnung der Mindestschutzniveaus veröffentlicht der Fachverband BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e. V. in seiner Richtlinie „BVT-Richtlinie Schranken“ (3. Auflage, Mai 2024); die vollständige Richtlinie ist direkt beim Herausgeber unter www.bvt-tore.de erhältlich.
- UVV-Prüfung
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- Ersatz alter Schranken
- Magnetic.Access
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Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail und übernehmen jährliche Prüfung, Wartung, Nachrüstung und den Austausch alter Schrankenanlagen. Fotos Ihrer Anlage helfen bei der ersten Einschätzung.