Wir bieten Wartung für folgende Produkte an
- Wartung von Schrankenanlagen
Für Magnetic Schranken verfügen wir nahezu über alle Ersatzteile und eine eigene Reparaturabteilung, wir warten und reparieren jedoch auch die meisten anderen Fabrikate - Wartung von versenkbaren Pollern
Wir können diverse verschiedene Fabrikate von versenkbaren Pollern warten, hierzu zählen Poller der Hersteller FAAC, Came, BFT, O&O und weitere - Wartung von Schiebetoren und Hoftoren
Hier bieten wir bevorzugt die Wartung von uns installierter Anlagen an, hierzu zählen Industrieschiebetore der Inova Serien, sowie Hoftore der Firma Norport, sowie Schiebetore und Schwenktore der Fabrikate Balu und Colibri - wir können bei Bedarf jedoch auch andere Tore warten
Wie oft ist eine Wartung vorgeschrieben?
Kraftbetätigte Tore, Schranken und Drehkreuze müssen mindestens einmal jährlich von Sachkundigen auf den sicheren Zustand hin überprüft werden. Diese Leistung ist grundsätzlich im Zuge unserer Wartungen mit enthalten. Die Wartung an sich ist jedoch zum Werterhalt Ihrer Anlagen sehr empfehlenswert.
Wartung auf Abruf / Wartungsvertrag
Wir bieten sowohl die Wartung auf Abruf als auch Wartungsverträge an. Bei einem Wartungsvertrag haben Sie hier zudem den Vorteil, dass wir uns um die Terminierung und zeitnahe Erledigung kümmern.
Schließkraftmessung bei Schrankenanlagen / Toren im Zuge der Wartung
Alle Schrankenanlagen müssen bei Auftreffen auf ein Hindernis bestimmte Aufschlagkräfte einhalten. Diese Werte sind in der Norm DIN EN 13241-1 festgehalten. Die Einhaltung dieser maximalen Aufschlagkräfte ist jährlich zu überprüfen und im Prüfbuch zu dokumentieren.
Beispielbild des Messgeräteherstellers GTE Industrieelektronik GmbH
Dynamische Phase:
- Innerhalb der ersten 0,75 Sekunden darf die maximale Kraft von 400N nicht überschritten werden (je nach Position und Art des Schließmechanismus (bei Schiebetoren beträgt diese Kraft je nach Messpunkt 1600N)
Statische Phase
- In der Zeit von 0,75 Sekunden und 5 Sekunden nach Auftreffen auf der Hindernis darf die Kraft maximal 150N betragen
- Nach 5 Sekunden muss die Kraft auf 0N reduziert werden (d.h. hier muss die Funktion des Wiederauf bzw. Reversierung innerhalb der Steuerung gegeben sein)
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Wartungen
Hier finden Sie oft gestellte Fragen bezüglich Wartung an kraftbetätigten Toren, Schrankenanlagen und versenkbaren Pollern:
{slider Welche Normen gelten für kraft- und handbetätigte Tore, Schrankenanlagen und versenkbare Poller}
Alle diese Produkte müssen der europäischen Norm EN 12453/12445 für kraft- und handbetätigte Tore entsprechen, egal ob diese im gewerblichen oder privaten Nutzungsbereich eingesetzt werden. Diese Norm beschreibt alle Sicherheits- und Leistungsanforderungen, die hierbei erfüllt werden müssen und dient vor allem dem Schutz von Personen.
{slider Wie häufig muss eine Wartung erfolgen}
Kraftbetätigte Tore, Schranken und Drehkreuze müssen mindestens einmal jährlich von Sachkundigen auf den sicheren Zustand hin überprüft werden. Je nach Nutzungsintensität werden jedoch andere Wartungshäufigkeiten vom Hersteller empfohlen (zum Beispiel halbjährlich)
{slider Wartung - warum sollte man sie eigentlich machen?}
Einerseits haftet der Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren (auch Schrankenanlagen zählen hierzu) sowohl in gewerblichen als auch privaten Bereich für die Sicherheit seiner Anlagen. Die Haftung erstreckt sich sowohl auf Personenschäden als auch auf Sachschäden. Andererseits erhöht die Wartung natürlich auch die Lebensdauer der Anlagen und beugt größeren Reparaturen aufgrund von Motorschäden oder ähnlichem vor. Durch unsere Induktionsschleifenmessungen können wir zudem frühzeitig erkennen, ob diese ggf. erneuert werden müssen, wodurch die Stillstandszeit der Anlage deutlich minimiert werden kann.
{slider Gibt es wenigere hohe Anforderungen bei privaten Einsatz von Schrankenanlagen, versenkbaren Pollern oder Toren?}
Der Gesetzgeber macht keinerlei Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Einsatz bei solchen Anlagen.
{slider Gibt es eine Verpflichtung zu warten?}
Als Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren in gewerblichen und auch privat genutzten Bereichen, sind sie gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Anlagen durch einen Sachkundigen inklusive einer Schließkraftmessung vornehmen zu lassen. Diese Prüfung muss in einem Prüfbuch hinterlegt werden, um im Bedarfsfall eingesehen werden zu können. Der Betreiber haftet für Sach- und Personenschäden.
{slider Gibt es Bestandsschutz für ältere Anlagen?}
Im gewerblichen Bereich sind nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 alle kraftbetätigten Anlagen auf aktuellen Sicherheitsstand zu halten. Es besteht hierbei keinerlei Bestandsschutz!
Im privaten Bereich ist ein Bestandsschutz umstritten. Auf der sicheren Seite sind sie, wenn Sie auch in diesen Bereichen eine Wartung mit Sicherheitsüberprüfung Ihrer Anlagen durchführen lassen.
{slider Wer haftet bei Personen- und Sachschäden?}
Der Betreiber einer kraftbetätigten Tor oder Schrankenanlage muss sicherstellen, dass die Anlage die notwendigen Sicherheitsanforderungen einhält. Gesetzlich ist hier mindestens einmal jährlich eine Überprüfung durch einen Sachkundigen notwendig. Im Rahmen dieser Überprüfung werden auch die Aufschlagkräfte jährlich dokumentiert. Bei nicht ordnungsgemäßer Überprüfung (Nachweis über Wartungshandbuch) haftet der Betreiber (sowohl privat als auch gewerblich) in vollem Umfang für Personen- und Sachschäden.
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Eigene Reparaturabteilung für Magnetic Schrankenanlagen
Wir verfügen über eine eigene Reparaturabteilung, sowie über ein großes Sortiment an Ersatzteilen für nahezu alle Schrankenanlagen der Firma Magnetic Autocontrol.
Auch abseits der Wartung für die Schrankenanlagen können wir somit im Gegensatz zu Facility Management Firmen auch für unsere gewarteten Anlagen die entsprechenden Teile schnell einbauen, falls es einmal zu Problemen oder Schäden an der Anlage kommt. Zudem haben wir die gängigsten Teile bei einer Wartung auch immer dabei, um Kosten für unsere Kunden möglichst gering zu halten.